Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Solarpaket 1, Überblickspapier vom 16.08.2023 (keine aktuellere Version)
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-uberblickspapier-solarpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Zitat aus Solarpaket1:
Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen wird angemessen beschränkt: Der zusätzliche Zubau von Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt. Es wird im EEG klargestellt, dass mindestens 50 % der PV auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden soll.
Was bedeutet diese Aussage in Bezug auf die Region Heilbronn-Franken?
Der Zubau von Freiflächen-Photovoltaik soll in der Region Heilbronn-Franken – wie in anderen Regionen – gedeckelt werden. Es ist klarer Konsens, dass landwirtschaftliche Flächen nicht übermäßig herangezogen werden soll. Im Fachjargon heißt es, dass die „Flächeninanspruchnahme“ gedeckelt wird. Den Vorgaben im Solarpaket 1 zufolge müsste die Region Heilbronn-Franken bis 2030 960 Hektar Freiflächen-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen beisteuern.
Dieses Soll ist mit geplanten großen Anlagen (Solarparks) bereits übererfüllt. Aus dem Sitzungsprotokoll des Regionalverbandes Heilbronn-Franken vom 8. Dezember 2023 geht dies klar hervor.
Zitat aus Protokoll des Regionalverbands:
5) Berechnungen zum Flächenziel und weiteres Vorgehen
Die 32 auszuweisenden Gebiete summieren sich auf insgesamt 1190 ha. Hinzu kommen die in der Teilfortschreibung Fotovoltaik und der 20. Änderung des Regionalplans bereits ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete im Umfang von 288 ha, so dass durch die Teilfortschreibung in Summe 1478 ha Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen ausgewiesen würden. Dies entspräche ca. 0,31 % der Regionsfläche. Das Flächenziel von 0,2 % nach § 21 KlimaG BW wäre damit selbst bei Wegfall einzelner Projekte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erreichbar.
Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer bestehender und geplanter Flächen für FFPV-Projekte, die in Weißflächen oder Vorbehaltsgebieten liegen bzw. die der künftigen Zulässigkeitsregel im
Regionalen Grünzug entsprechen. Beispielsweise sind weitere ca. 250 ha ohne Darstellung als Vorbehaltsgebiet bereits durch rechtskräftige Bauleitpläne gesichert.
Das 41-seitige Protokoll ist veröffentlicht unter:
https://www.rvhnf.de/files/content/Download/Sitzungsvorlagen/Verbandsversammlung%202023-12-08/VV_20231208_TOP7_10-181b.pdf
(abrufbar unter: https://www.rvhnf.de/tfs-solarenergie)